PRESSEMITTEILUNG 39/2019

Krumbach, den 28.03.19

Staatsstraße 1299, Ausbau der Ortsdurchfahrt Kellmünz, Vollsperrung der St 1299 (Illertalstraße) ab dem 1. April

Das Staatliche Bauamt Krumbach und der Markt Kellmünz bauen gemeinschaftlich die Ortsdurchfahrt Kellmünz im Zuge der Staatsstraße 1299 (Illertalstraße) aus. Hierfür muss die Illertalstraße ab dem 01. April bis voraussichtlich Ende Oktober 2019 für den Verkehr voll gesperrt werden.

Die ca. 640 m lange Ausbaumaßnahme beginnt auf Höhe der bestehenden Illerbrücke zwischen Kleinkellmünz und Kellmünz, und endet an der Einmündung der Illertalstraße in die St 2031 nördlich von Kellmünz. Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Fahrbahn und die Gehwege ausgebaut, die Rampenbrücke, welche die Verbindung zur Bahn- und Illerbrücke bildet, durch einen Ersatzneubau ersetzt, und gleichzeitig mehrere Versorgungsleitungen erneuert.

Um die hierfür erforderlichen Straßen- und Brückenbauarbeiten durchführen zu können, muss die Illertalstraße für den Verkehr voll gesperrt werden. Die Umleitung verläuft in beiden Fahrtrichtungen ab Kellmünz über Filzingen – Altenstadt – Sinningen – Kirchberg a. d. Iller – Dettingen a. d. Iller – Kleinkellmünz. Die betroffenen Straßenanlieger werden rechtzeitig von der ausführenden Baufirma über die Zufahrtsmöglichkeiten zu Ihren Anwesen informiert. Zwischen Kleinkellmünz und Kellmünz wird für Fußgänger und Radfahrer während der gesamten Bauzeit eine Wegeverbindung aufrechterhalten. Hierfür wird ein bauzeitlicher Treppenturm errichtet, welcher von der Illertalstraße zur Bahn-/Illerbrücke führt.

Infolge des Ersatzneubaus der Rampenbrücke kann der Bahnhof von der Buslinie 251 aus Richtung Dettingen nicht mehr angefahren werden. Hierfür wird am Sportplatz in Kleinkellmünz eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.

Die Linien 712, 959 und 925 fahren während der Bauzeit den Bahnhof von Kellmünz über den Rechbergring und weiter über die Staigstraße an. Zur Gewährleistung der Passierbarkeit für den Busverkehr werden in diesen Straßenzügen bei Bedarf die Aufstellung von Halteverboten erforderlich.

Das Staatliche Bauamt bittet die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Umwegigkeiten, und um Beachtung der Verkehrssicherungsmaßnahmen.