PRESSEMITTEILUNG 33/2022

Krumbach, den 04.08.22

B 16, Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz, Bund erteilt Gesehenvermerk

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat im Juli 2022 dem vom Staatlichen Bauamt Krumbach erstellten Vorentwurf für die rd. 10 km lange Ortsumfahrung Ichenhausen - Kötz seinen Gesehenvermerk erteilt. Durch die jetzt vorliegende haushaltsrechtliche Genehmigung des rd. 98 Mio. Euro teuren Straßenbauprojektes durch den Bund kann mit der Erstellung der Unterlagen für das erforderliche straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren begonnen werden.

Das Staatliche Bauamt Krumbach wird zunächst die Anmerkungen des BMDV planerisch berücksichtigen und sich vor der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen mit den gebietsbetroffenen Kommunen abstimmen.

Durch den Bau der Ortsumfahrung Ichenhausen – Kötz können die Ortsdurchfahrten nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine erhöhte Verkehrssicherheit sowie eine Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastung. Gleichzeitig erhält der südliche Landkreis Günzburg eine leistungsfähige Anbindung an die A 8 mit kürzeren Reisezeiten und mehr Sicherheit für den überörtlichen Verkehr.

 

Ansprechpartner:

Thomas Pabst – Abteilungsleiter Planung, zentrale Aufgaben   

Staatliches Bauamt   

Bereich Straßenbau  

Nattenhauser Straße 16  

86381 Krumbach

Tel. 08282/9908-258

E-Mail: OU-Ichenhausen-Koetz@stbakru.bayern.de